Wie sehen die aktuellen Corona-Regelungen bis Ende Januar aus?

Wie sehen die aktuellen Corona-Regelungen bis Ende Januar aus?

Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule, verdeutlicht die aktuellen Corona-Regelungen bis Ende Januar:

„An allen katholischen Schulen wird der Unterricht – in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben – vor allem als Distanzunterricht zunächst bis einschließlich 31. Januar abgehalten. Wir bitten alle Eltern ausdrücklich darum, ihre Kinder zu Hause zu betreuen – wohlwissend, welche Belastungen das im Einzelnen mit sich bringt. Den Familien ist in den letzten Monaten viel zugemutet worden und wird auch weiterhin viel zugemutet. Aber unsere gemeinsame Zielrichtung muss es sein, Infektionsrisiken weiter zu minimieren, für eine Unterbrechung der Infektionsketten zu sorgen und den Lockdown endlich hinter uns zu lassen. Das wird uns aber nur mit einem konsequenten Handeln gelingen.

Die derzeitige Präsenz von Schülerinnen und Schülern ist – diesem Ziel folgend – an einigen unserer Standorte deutlich zu hoch, auch im direkten Vergleich zu anderen Schulen in Hamburg. Wir verzeichnen an den katholischen Schulen, in erster Linie an Grundschulen, aktuell Präsenzanteile von 20% bis zu 45% der Gesamtschülerschaft. Wir beobachten auch, dass es an manchen Standorten von Woche zu Woche eher eine steigende Tendenz gibt. Wir bitten alle Eltern daher nochmals dringlichst darum, die Betreuung der eigenen Kinder zuhause zu prüfen und zu ermöglichen. Denn der Standard in dieser angespannten Lage ist der Fernunterricht.

Betonen möchte ich auch: Für Schülerinnen und Schüler, die unsere Schulstandorte in dieser Zeit besuchen, findet – ebenfalls in Umsetzung der staatlichen Vorgaben – derzeit kein vollwertiger Unterricht nach Stundentafel statt. Sie werden in der Schule pädagogisch angeleitet, betreut und begleitet, aber nicht im Sinne eines vollwertigen Unterrichts. Es entstehen also keinerlei Vorteile durch eine Präsenz am Schulstandort, wohl aber weitere Ansteckungsmöglichkeiten, die es unbedingt zu verhindern gilt.

Wegen stetiger Nachfragen an unseren Schulstandorten möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass sowohl für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen als auch für alle Grundschülerinnen und Grundschüler – wie von der Schulbehörde bereits Mitte Dezember verordnet – weiterhin durchgängig im Unterricht und im Schulgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Auf dem Pausenhof, in der Kantine beim Essen und im Sportunterricht kann die Maske abgesetzt werden. Ausnahme: Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder in den Vorschulklassen.

Bis Ende Januar 2021 sind keine Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 und in der Vorstufe unserer Stadtteilschulen vorgesehen. Für die Erbringung von Leistungsnachweisen geben unsere Schulen allen Schülerinnen und Schülern andere Möglichkeiten, wenn diese für die Bewertung im Zeugnis erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise mündliche Unterrichtsbeiträge, Hausaufgaben, Referate, etc. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen direkt auf die Klassenlehrer_innen zuzugehen!

In der Studienstufe können Klausuren und verpflichtende Präsentationsleistungen während der Aussetzung der Präsenzpflicht – derzeit bis Ende Januar 2021 – auch in der Schule stattfinden, um das Erbringen abschlussrelevanter Leistungen zu ermöglichen. Denn die in den Halbjahreszeugnissen ausgewiesenen Noten sind Teil der Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife. Unsere Schulstandorte achten selbstverständlich auf die Einhaltung der geltenden Hygiene-Regelungen.

Die zentralen schriftlichen Überprüfungen im Jahrgang 10 der Gymnasien, die für Anfang Februar geplant waren, wird es vor dem Hintergrund der Aussetzung der Präsenzpflicht an den Hamburger Schulen nicht geben. Sie werden i.d.R. durch eine Klassenarbeit der zuständigen Fachlehrkräfte ersetzt. Keine Veränderungen sind derzeit in Bezug auf die mündlichen Überprüfungen geplant.

Vollständig verzichten werden wir zudem – wie die staatlichen Schulen – auf die Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Trotzdem erhalten alle betroffenen Schülerinnen und Schüler ein vollwertiges Abschlusszeugnis und somit einen vollwertigen Schulabschluss.

Die Pandemie zwingt uns in diesem Jahr dazu, auf zentrale Regelungen für die Zeugnisübergabe zum Schulhalbjahr zu verzichten. Die Schulen werden stattdessen in eigener Verantwortung unterschiedliche Übergabemöglichkeiten prüfen und Ihnen als Eltern kommunizieren. Lernentwicklungsgespräche können digital durchgeführt werden, wenn diese für den Januar 2021 vorgesehen sind und nicht verschoben werden können.

Alle schulischen Veranstaltungen – wie Feiern, Sportfeste, Konzerte oder Theaterstücke – bleiben bis Ende Februar abgesagt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der weiterhin hohen Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet als auch in den meisten europäischen Ländern ist davon auszugehen, dass das bis Ende Januar beschlossene Verbot für Schulfahrten in den kommenden Wochen bis Ende der Märzferien verlängert wird.

Die Belastungen, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst werden, sind hoch – für die Familien, für die Schülerinnen und Schüler, für unsere Beschäftigten an den Schulen. Ein konsequentes Handeln ist bei der gegenwärtigen Infektionslage aber unausweichlich. Ich danke allen Familien und Beschäftigten für das Mitziehen in dieser schwierigen Situation. Lassen Sie uns dran bleiben und gemeinsam unseren Beitrag zur Überwindung der Krise leisten.“